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Anmeldung Korporationsbürgerrecht

22. Januar 2024
Einladung zur Anmeldung für das Korporationsbürgerrecht

Korporationsbürgerrecht Korporation Giswil

Anmeldung für das Jahr 2024

Angehende Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger der Korporation Giswil sind eingeladen das Anmeldeformular für das Jahr 2024 einzureichen. 

Korporationsbürgerin oder Korporationsbürger kann gemäss Einung der Korporation Giswil vom 15. Dezember 2011 werden:

- die Ehegattin eines Korporationsbürgers oder der Ehegatte einer Korporationsbürgerin;

- wer von einer Korporationsbürgerin oder einem Korporationsbürger bis und mit zweiter Generation abstammt;

- wer unmittelbar von einer Bürgerin oder einem Bürger der Gemeinde Giswil abstammt, die oder der im Familienregister bzw. im Personenstandsregister als Bürger der Gemeinde Giswil eingetragen ist.

Weitere Bedingungen für den Erwerb sind:

- Besitz des Schweizer Bürgerrechts,

- Erfüllung des 18. Altersjahrs und

- Wohnsitz in der Gemeinde Giswil.

Die eingereichten Meldeformulare werden vom Korporationsrat überprüft. Der Entscheid über eine Aufnahme ins Korporationsbürgerrecht oder die Ablehnung des Gesuches wird den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt.

Der Korporationsrat freut sich über viele interessierte künftige Korporationsbürgerinnen und -bürger. 

Giswil
Giswil

Zugehöriges

Zuständiges Amt
Korporation Giswil, Geschäftsstelle