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Korporationsbürgerrecht Korporation Giswil. Anmeldung für das Jahr 2022

6. Januar 2022
Einladung zur Anmeldung für das Korporationsbürgerrecht

Angehende Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger der Korporation Giswil werden ersucht, bis Mittwoch, 14. Dezember 2022 das Anmeldeformular für das Jahr 2022 einzureichen, welches unten angefügt ist oder auf der Geschäftsstelle der Korporation Giswil, Brünigstrasse 64, Giswil, bezogen werden kann.

Korporationsbürgerin oder Korporationsbürger kann gemäss Einung der Korporation Giswil vom 15. Dezember 2011 werden:

- die Ehegattin eines Korporationsbürgers oder der Ehegatte einer Korporationsbürgerin;

- wer von einer Korporationsbürgerin oder einem Korporationsbürger bis und mit zweiter Generation abstammt;

- wer unmittelbar von einer Bürgerin oder einem Bürger der Gemeinde Giswil abstammt, die oder der im Familienregister bzw. im Personenstandsregister als Bürger der Gemeinde Giswil eingetragen ist.

Weitere Voraussetzungen für den Erwerb sind:

- Besitz des Schweizer Bürgerrechts,

- Erfüllung des 18. Altersjahrs und

- Wohnsitz in der Gemeinde Giswil.

Die eingereichten Meldeformulare werden vom Korporationsrat überprüft. Der Entscheid über eine Aufnahme ins Korporationsbürgerrecht oder die Ablehnung des Gesuches wird den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt.

Der Korporationsrat Giswil freut sich über die Anmeldungen.

Zugehöriges

Zuständiges Amt
Korporation Giswil, Geschäftsstelle

Zugehörige Objekte

Name
Gesuchsformular_Mitgliedschaft_und_Korporationsnutzen.pdf Download 0 Gesuchsformular_Mitgliedschaft_und_Korporationsnutzen.pdf