- Gemeinde Giswil
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www.wvs.ch
Bürgerrechte / Reglemente
Stimmrecht
Um die Rechte und Pflichten als Korporationsbürger ausüben zu können, ist der Eintrag ins Stimmregister der Korporation notwendig. Nach den Bestimmungen des „Einung“ Art. 11 Abs. 2 (gültig ab 1990) hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen.
Mit der Anmeldung werden Sie in das Stimmregister der Korporation aufgenommen und können an Korporationsversammlungen teilnehmen und auch an allfälligen Urnenabstimmungen der Korporation das Stimmrecht ausüben.
Forstnutzen
Bei Führung eines eigenen Haushaltes können Bürger und Nichtbürger jährlich ein Losholz beziehen. Ziehungen finden zweimal jährlich im Frühling und Herbst statt. Die Daten werden im Amtsblatt publiziert. Das Losholz kann nur für den Eigenverbrauch gezogen werden. Dazu braucht es ebenfalls eine Anmeldung. Die Anmeldegebühr beträgt einmalig Fr. 50.00.
Allmendnutzen
Das gesamte Allmendland misst über 140 ha. Das Wiesland ist in rund 400 Allmendteile eingeteilt. Ein Allmendteil misst im Normalfall 3200 m2. Heute sind zur Ziehung nur noch aktive Bauern, die Korporationsbürger sind, berechtigt. Früher konnte sich jeder Korporationsbürger, der einen eigenen Haushalt hatte, zur Ziehung anmelden. Es waren also auch Nichtbauern zur Ziehung zugelassen. Diese überliessen ihren Allmendteil einem Verwandten, Nachbarn, oder Bekannten, der einen Landwirtschaftsbetrieb führte, zur Bewirtschaftung. Als Entschädigung kassiert der Allmendteilbesitzer den „Pachtzins“.
Besitzer eines 1. Klass-Allmendteiles zahlen eine Auflage von jährlich Fr. 50.00. Dieses Geld und die Pachtzinseinnahmen der Korporation aus dem Allmendland werden zur Zahlung des Austeilgeldes verwendet. Wer keinen Landwirtschaftsbetrieb führt, aber einen eigenen Haushalt hat, kann sich bei der Allmend zum Bezug des Austeilgeldes anmelden. Nach einem Wartejahr erhält jeder jährlich den Betrag von Fr. 100.00. Wer Allmendland nutzt, hat keinen Anspruch mehr auf Austeilgeld.
Alle Nichtlandwirte, die aus früheren Jahren Besitzer eines Allmendteiles sind, können diesen weiterhin behalten. Wenn ihr Anspruch dahinfällt (z. B. Wegzug aus der Gemeinde, Tod), so fällt der Allmendteil an die Allmendverwaltung. Diese schliesst mit dem bisherigen Bewirtschafter einen Nutzungsvertrag, wenn dieser nicht mehr als 8 Allmendteile bewirtschaftet. Falls vom bisherigen Bewirtschafter kein Anspruch besteht, kommt der Teil in die Verlosung. Die Verlosung wird im Amtsblatt ausgeschrieben. Es können sich Bürgerbauern anmelden, die weniger als 8 Allmendteile bewirtschaften.
Aariednutzen
Das Aariedland misst rund 46 ha. Der Nutzen am Aaried stand immer nur den Bürgerbauern mit eigenem Landwirtschaftsbetrieb zu. Die Verlosung erfolgt alle zehn Jahre. Ein Aariedteil misst – von wenigen Ausnahmen abgesehen – gut 1 ha Land. Heute trifft es fast jedem Korporationsbürger, der die Voraussetzungen zur Ziehung erfüllt, einen Aariedteil.
Die Neuverlosung des Aariedes wird jeweils im Amtsblatt ausgeschrieben. Interessierte haben sich schriftlich innert der festgelegten Frist zur Ziehung anzumelden.
Anmeldung
Für die Anmeldung wird auf das Formular verwiesen. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
